Was ist die Definition und die Funktion eines Lageberichts?
Der
Lagebericht hat die Aufgabe, den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage so darzustellen, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
VFE Lage vermittelt wird. Analog hierzu hat der
Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. (siehe hierzu auch
§ 289 HGB)
Welche Funktionen nimmt ein Lagebericht ein?
Lagebericht und
Konzernlagebericht haben eine Informationsfunktion und dienen darüberhinaus als Ergänzung zur
Rechnungslegung.
Die Informationsfunktion sagt nichts anderes aus, als dass der Lagebericht die sachlich die durch den
Jahresabschluss (Bilanz, GuV und
Anhang) gegebenen Informationen ergänzen soll. Darüberhinaus dient er insbesondere dazu über die zukünftige Entwicklung mit den Chancen und Risiken zu berichten.
Wer muss einen Lagebericht erstellen und wer ist dafür verantwortlich?
Die Pflicht zur Aufstellung eines
Lageberichts besteht für:
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Konzernlageberichts besteht auch in dem Falle, dass inländische Muttergesellschaften entweder die
IFRS-Rechnungslegung verpflichtend oder freiwillig anwenden.
Ebenso bleibt die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Lageberichts auch in dem Falle bestehen, dass Gesellschaften freiwillig nach
§ 325 Abs. 2a HGB einen IFRS-Einzelabschluss veröffentlichen.
Die
gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften sind verantwortlich für die
Aufstellung und den Inhalt des
Lageberichts.
Ist das Unternehmen verpflichtet den Lagebericht prüfen zu lassen?
Sofern ein Unternehmen verpflichtet ist einen Lagebericht aufzustellen, muss dieser auch geprüft werden.
Muss ein Lagebericht veröffentlicht werden?
Zur Offenlegung verpflichtet sind alle Unternehmen, die einen Lagebericht erstellen müssen, insbesondere
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